In enger Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten bieten wir:
Für die aufgeführten Leistungen kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt eine „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ ausstellen. Der Leistungsanspruch wird von Ihrer Krankenkasse überprüft. Sollte eine Notwendigkeit bestehen, werden die Kosten durch Ihre Krankenkasse getragen.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn wir etwas für Sie tun können.
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