Informationen

Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.

 

Was leistet die Pflegekasse?

  • Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.
  • Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.
  • Kombination: Die Pflege wird von einem zugelassenen, ambulanten Pflegedienst für einen festgelegten, monatlichen Betrag in Unterstützung von einem Angehörigen durchgeführt.

Ab dem Jahr 2017 erhalten Personen mit den Pflegegraden 2 bis 5 Leistungen der Pflegeversicherung.

 

Aus einem Leistungskatalog können Sie die gewünschten bzw. erforderlichen Leistungen aussuchen und/oder individuell zusammenstellen.

Die Leistungen sind vorgegebene Leistungen der Pflegeversicherung und somit bei allen ambulanten Pflegediensten gleich.

 

Hier können Sie sich informieren:

http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/pflege-wissen-von-a-bis-z/

 

  Pflegegrad 1 Pflegegrad 2

 

Pflegegrad

3
 

 

Pflegegrad

4
 

 

Pflegegrad

5
 

Sachleistungen - 724 € 1363 € 1693 € 2095 €  
Pflegegeld - 316 € 545 € 728 € 901 €  
Tagespflege - 689 € 1298 € 1612 € 1995 €  

Verhinderungs-

pflege durch Pflegedienst

- 1612 € 1612 € 1612 € 1612 €  
    zzgl. max. 806 € aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege

Entlastungsbetrag

-haushaltsnahe

Dienstleistungen

§45a SGB XI

125 € 125 € 125 € 125 € 125 €  

Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.

Wir sind für Sie da!

Pflegedienst Brunkow
Kieler Str. 31 a
19057 Schwerin
 
Fon: 0385 719569

Fax: 0385 7610836

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24-Stunden-Rufbereitschaft

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