Oft ist der Weg vom Krankenhaus zurück in die Wohnung mit vielen neuen Problemen und Fragen verbunden. Unsere Mitarbeiter mit Zusatzausbildung „Pflegeberaterin“ bereiten die Angehörigen im Sinne der Überleitungspflege nach § 45 SGB XI auf die Pflegesituation in Form einer speziellen individuellen Beratung vor.
Durch die besonderen Vereinbarungen gem. § 45 SGB XI mit allen Krankenkassen, haben wir die Möglichkeit, diese Leistungen direkt dort abzurechnen, d. h. für den Patienten kostenlos, egal welcher Krankenkasse er angehört.
Durch die Möglichkeit der Überleitungspflege kann direkt Hilfe und Unterstützung angeboten werden, von der Klärung technischer Fragen bis hin zu Anleitungen und Schulungen der pflegenden Angehörigen.
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